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   VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06   

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VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06 (https://dejure.org/2007,31896)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.02.2007 - 5 L 418/06 (https://dejure.org/2007,31896)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 (https://dejure.org/2007,31896)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 30.06.2004 - 5 B 369/03

    Eigenbetrieb, Betriebsführung, Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06
    Jedenfalls könnten dies nur solche auf die Abwicklung der einzelnen Versorgungsverhältnisse gerichteten Maßnahmen sein, die im täglichen Betrieb ständig wiederkehren und (deshalb) nach vorbestimmten "Mustern" zu treffen sind, so etwa der einvernehmlich mit dem Grundstückseigentümer geregelte Anschluss an die öffentliche Versorgungsanlage aufgrund des in der Satzung vorgesehenen Anschlussrechts oder möglicherweise die Heranziehung zum Kostenersatz, zu Anschlussbeiträgen oder Gebühren, die nach Grund und Höhe weitgehend durch das einschlägige Satzungsrecht determiniert sind (so bejahend für das nordrhein-westfälische Landesrecht OVG Münster, NVwZ-RR 1989, 576 f., bejahend hinsichtlich der Zuständigkeit zum Erlass von Kostenerstattungsbescheiden für einen Hausanschluss VGH Kassel, Urteil vom 19. September 2002 - 5 UE 1147/02 - zitiert nach juris Rdnr. 24; bejahend für "Zahlungsbescheide" OVG Bautzen, Urteil vom 30. Juni 2004 - 5 B 369/03 - zitiert nach juris Rdnr. 26ff.).
  • VGH Hessen, 19.09.2002 - 5 UE 1147/02

    Eigenbetrieb: Zuständigkeit zum Erlass von Kostenerstattungsbescheid für

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06
    Jedenfalls könnten dies nur solche auf die Abwicklung der einzelnen Versorgungsverhältnisse gerichteten Maßnahmen sein, die im täglichen Betrieb ständig wiederkehren und (deshalb) nach vorbestimmten "Mustern" zu treffen sind, so etwa der einvernehmlich mit dem Grundstückseigentümer geregelte Anschluss an die öffentliche Versorgungsanlage aufgrund des in der Satzung vorgesehenen Anschlussrechts oder möglicherweise die Heranziehung zum Kostenersatz, zu Anschlussbeiträgen oder Gebühren, die nach Grund und Höhe weitgehend durch das einschlägige Satzungsrecht determiniert sind (so bejahend für das nordrhein-westfälische Landesrecht OVG Münster, NVwZ-RR 1989, 576 f., bejahend hinsichtlich der Zuständigkeit zum Erlass von Kostenerstattungsbescheiden für einen Hausanschluss VGH Kassel, Urteil vom 19. September 2002 - 5 UE 1147/02 - zitiert nach juris Rdnr. 24; bejahend für "Zahlungsbescheide" OVG Bautzen, Urteil vom 30. Juni 2004 - 5 B 369/03 - zitiert nach juris Rdnr. 26ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1988 - 22 A 1013/88

    Erlass von Bescheiden durch Werkleiter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06
    Jedenfalls könnten dies nur solche auf die Abwicklung der einzelnen Versorgungsverhältnisse gerichteten Maßnahmen sein, die im täglichen Betrieb ständig wiederkehren und (deshalb) nach vorbestimmten "Mustern" zu treffen sind, so etwa der einvernehmlich mit dem Grundstückseigentümer geregelte Anschluss an die öffentliche Versorgungsanlage aufgrund des in der Satzung vorgesehenen Anschlussrechts oder möglicherweise die Heranziehung zum Kostenersatz, zu Anschlussbeiträgen oder Gebühren, die nach Grund und Höhe weitgehend durch das einschlägige Satzungsrecht determiniert sind (so bejahend für das nordrhein-westfälische Landesrecht OVG Münster, NVwZ-RR 1989, 576 f., bejahend hinsichtlich der Zuständigkeit zum Erlass von Kostenerstattungsbescheiden für einen Hausanschluss VGH Kassel, Urteil vom 19. September 2002 - 5 UE 1147/02 - zitiert nach juris Rdnr. 24; bejahend für "Zahlungsbescheide" OVG Bautzen, Urteil vom 30. Juni 2004 - 5 B 369/03 - zitiert nach juris Rdnr. 26ff.).
  • OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95

    Gebühren; Gebühren; Vergleich; Widerruf; Widerrufsfrist; Prozeßbeendigung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.02.2007 - 5 L 418/06
    12 Mithin dürften jedenfalls Maßnahmen, die nicht der kaufmännischen und wirtschaftlichen Führung des Eigenbetriebs dienen, sondern als hoheitliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Benutzung der öffentlichen Einrichtung anzusehen sind, grundsätzlich nicht zu den auf den Werkleiter gesetzlich übertragenen Aufgaben gehören (so für das thüringische Landesrecht OVG Weimar, LKV 1999, 148ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Gemessen daran handelt es sich bei der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mannheim um eine Behörde i.S.d. § 1 Abs. 2 LVwVfG (i.E. ebenso für die Betriebs-/Werkleitungen kommunaler Eigenbetriebe: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.10.2013 - 9 A 2553/11 -, juris, Rn. 8 f. m.w.N.; OVG Meckl.Vorp., Beschluss vom 23.04.2012 - 1 M 211/11 -, juris, Rn. 2 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 06.07.2007 - OVG 12 S 60.07 -, juris, Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 30.06.2004 - 5 B 369/03 -, juris, Rn. 19 f.; VG Köln, Urteil vom 18.06.2013 - 14 K 282/13 -, juris, Rn. 20 f.; VG Neustadt, Beschluss vom 28.02.2013 -4 L 44/13.NW -, juris, Rn. 37 ff.; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19.02.2007 - 5 L 418/06 -, juris, Rn. 4 ff.; a.A. ThürOVG, Beschluss vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 -, juris, Rn. 38 f.).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.11.2018 - 5 K 319/14

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Der W...(bzw. die W...) erfüllt die Merkmale einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligungsfähigen Behörde i. S. der §§ 61 Nr. 3 und 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - [veröffentlicht in juris]).
  • VG Potsdam, 01.09.2008 - 9 K 1480/04

    Eigenbetrieb fehlt die Behördeneigenschaft; keine VA-Befugnis

    so wohl: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 12 S 60/07 -, S. 2 ff. EA; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 27. Februar 2007 - 5 L 418/06 -, S. 2 f. EA; OVG Bautzen, Urteil vom 30. Juni 2004 - 5 B 369/03 -, SächsVBl.
  • VG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 5 L 315/09

    Lastenverteilung im Rahmen der Überlassungspflicht des Abfallbesitzers und

    Der Werkleiter (bzw. die Werkleitung) erfüllt die Merkmale einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligungsfähigen Behörde i. S. der §§ 61 Nr. 3 und 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - [veröffentlicht in juris]).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.12.2010 - 5 K 1923/07

    Persönliche Gebührenfreiheit eines Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung

    Auch wenn der Werkleiter des Kommunalen Wirtschaftsunternehmes Entsorgung - Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree - beteiligungsfähige Behörde im Sinne von § 61 Nr. 3 VwGO und gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtsgesetzes passivlegitimiert ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 06. Juli 2007 - 12 S 60.07 - juris), so kann er doch im vorliegenden Fall keine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen (§ 42 Abs. 2 VwGO).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.11.2008 - 5 K 1080/04

    Klage gegen den Zwangsanschluss eines Gewerbegrundstücks an die öffentliche

    Der Werkleiter (bzw. die Werkleitung) erfüllt die Merkmale einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligungsfähigen Behörde i. S. der §§ 61 Nr. 3 und 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO (vgl. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - [veröffentlicht in juris]).
  • VG Köln, 05.03.2013 - 14 K 1333/12

    Keine Übertragung der Aufgabe der Aussprache des Anschluss- und Benutzungszwangs

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 1988 - 22 A 1013/88 -, juris Rn. 18 ff., 22; Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 22 B 2924/96 -, n.v. Vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. Februar 2007 - 5 L 418/06 - (geändert durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 12 S 60.07 -, juris, im Hinblick auf konkrete Regelung in der einschlägigen Satzung).
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